Schulkodex & Hausordnung

Schulkodex & Hausordnung

 

 

 

 

 

Ein friedliches Miteinander

  1. Das Margaretha-Rothe-Gymnasium ist ein Ort des Lernens und des friedlichen Miteinanders. Dafür steht unser Schulkodex.

Die Schule als sicherer Ort für alle

  1. Der Schulleiter und bei seiner Abwesenheit die Mitglieder der erweiterten Schulleitung bzw. die Lehrkräfte üben auf dem Gelände des MRG das Hausrecht aus.
  2. Den Anweisungen der Lehrkräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule ist Folge zu leisten.
  3. Aushänge müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
  4. Alle Besucher melden sich im Sekretariat an. Eltern warten auf ihre Kinder bitte vor dem Haupteingang.
  5. Zwischen der ersten und der letzten Unterrichtsstunde dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler im Ganztag bleiben bis 16:00 Uhr im Ganztagsbereich.
  6. Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, muss bis spätestens 07:45 Uhr eine Abmeldung über die Homepage erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung ist umgehend nachzureichen.
  7. Verlassen nicht volljährige Schülerinnen und Schüler das Schulgelände aus Krankheitsgründen, müssen sie sich vorher abmelden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.
  8. Das Beschädigen und Verschmutzen des Schuleigentums und der Gebäude sind verboten.
  9. In die Schule dürfen keine Messer, Feuerzeuge, Laserpointer sowie dicke Edding-Stifte und keine gefährlichen Gegenstände mitgebracht werden. Außerdem keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände.
  10. Das Hantieren mit Feuer ist verboten. Wer ohne Not einen Feueralarm auslöst, muss ggf. die Kosten des Feuerwehreinsatzes bezahlen.
  11. Feueralarm wird durch mehrmaliges Signal ‚kurz – lang‘ gegeben. Alle Fenster sind zu schließen; die Schülerinnen und Schüler verlassen mit der Lehrkraft unverzüglich die Gebäude und suchen gemeinsam den Sammelplatz (große Wiese) auf und bleiben in der Gruppe zusammen. Die Lehrkraft nimmt das Klassenbuch mit und kontrolliert die vollständige Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler.
  12. Auf dem Schulgelände sind der Konsum von Drogen und Alkohol sowie das Rauchen (auch von E-Zigaretten) untersagt.
  13. Wertgegenstände und größere Beträge von Bargeld sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.
  14. Elektrische Geräte dürfen außerhalb von Unterrichtsanlässen nicht betrieben werden. Smartphones etc. dürfen auf dem Schulgelände nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mit sich geführt werden. Bei Zuwiderhandlung werden diese Geräte für eine Woche eingezogen. Notwendige Telefonate zwischen Eltern und Schülern können über das Sekretariat geführt werden.
  15. Der Gebrauch der Smartboards in den Pausen ist untersagt.
  16. Die Fahrräder müssen in den Fahrradständern abgestellt werden. Das Rad- und Rollerfahren ist auf dem Schulgelände nur vor Beginn und nach dem Ende des Unterrichts zum Erreichen und Verlassen der Fahrradständer gestattet.
  17. „Runde mit Fußball“ wird nur an den Tischtennisplatten hinter der Aula und bei den Fahrradständern gespielt. Niemand darf durch Spiele gefährdet werden.
  18. Spiele im Schnee dürfen niemanden gefährden, das Schneeballwerfen ist verboten.
  19. Aus Sicherheitsgründen sitzt niemand in geöffneten Fenstern.

Orte des Lernens und der Erholung

  1. In den Schulgebäuden ist auf ruhiges Verhalten zu achten. Zum Austoben gehen alle nach draußen oder in die Sportpause.
  2. Im Interesse eines kultivierten Miteinanders sind während des Unterrichts und beim Essen in der Aula Kapuzen, Mützen, Kappen o. Ä. abzunehmen, möglichst auch Mäntel und Jacken.
  3. Warmes Essen und Eis werden nur in der Mensa oder draußen verzehrt. Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht erwünscht.
  4. Die PC-Räume dürfen außerhalb des Unterrichts nur mit einem Medienausweis und in Anwesenheit einer Aufsicht betreten werden.
  5. Das Kellergeschoss sowie die Fach- und Sammlungsräume dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden.
  6. Für einzelne Fachräume sind besondere Regelungen zu beachten.
  7. Schülerinnen und Schüler dürfen die Kopierer nur nach vorheriger Einweisung und mit Kopiererlaubnis benutzen.
  8. In der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 05 - 10 die Gebäude. Die Gebäude A / B, K und N dürfen ab 13:00 Uhr wieder betreten werden. Bei starkem Regen wird abgeläutet und die Schülerinnen und Schüler dürfen in den Gebäuden bleiben. Das Fachhaus (F) wird in allen Pausen länger als 5 Minuten verlassen.

Eine Schule, in der man sich wohlfühlt

  1. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit in und vor ihren Klassen- und Kursräumen verantwortlich. Fege-, Hof- und Energiedienst sind für alle verpflichtend.
  2. Die letzte in einem Klassenraum unterrichtende Lehrkraft ist dafür verantwortlich, dass die Stühle hochgestellt werden und gefegt wird.

 

Wenn es die Situation erfordert, können Schulleitung und Lehrkräfte eigenverantwortlich Ausnahmen gestatten.

Hamburg, 08.01.2024

 

 


Werte unseres Schullebens

Wertschätzung und Toleranz
Gemeinschaft und Teamgeist
Verantwortungsbewusstsein
Leistungsbereitschaft