Corona-Informationen

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Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Die Behördenversion unseres Merkblattes finden Sie im Downloadbereich.

 

Hygieneplan MRG

(basierend auf dem Muster-Hygieneplan der BSB,

zuletzt aktualisiert am 13.03.2021)

 

INHALT

  1. Prinzip der „Kohorte“

  2. Persönlicher Infektionsschutz

  3. Infektionsschutz in den verschiedenen Räumen

    a)  Maskenpflicht

  1. Unterrichtsräume / Lüftung

  2. Lehrerzimmer

  3. Schulbüro

  4. Toiletten

  5. „Unterwegs“ in den Gebäuden

  1. Infektionsschutz in den Pausen       

  2. Infektionsschutz beim Mittagessen

  3. Infektionsschutz für Besucher

  4. Meldepflicht

 

VORBEMERKUNG: Organisation nach „Kohorten“

Die Schulbehörde hat bestimmt, dass der gesamte Unterricht nach den Sommerferien wieder aufgenommen wird. Um im Falle von Infektionen schnell handeln zu können, geschieht die Organisation nach „Kohorten“. Dabei bildet jeweils ein Jahrgang eine Kohorte.

Daher sollen möglichst alle Situationen vermieden werden, in denen sich SchülerInnen mehrerer Jahrgänge mischen; jeder Jahrgang soll möglichst unter sich bleiben.

Daraus leiten folgende Maßnahmen ab:

 

1.       PERSÖNLICHER INFEKTIONSSCHUTZ

Wichtigste Maßnahmen

  • Maskenpflicht: Die Schulbehörde hat festgelegt, dass auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden für alle die Maskenpflicht herrscht. Ab sofort müssen so genannte FFP2-Masken bzw. medizinische Masken (so genannte OP-Masken) getragen werden. Dabei gibt es nur drei Ausnahmen:

    -Die Maske darf von SchülerInnen abgenommen werden, wenn sie sich innerhalb ihrer Kohorte innerhalb der zugeteilten Areale auf dem Schulhof aufhalten und einen 1,5m-Abstand zu ihren Mitschüler*innen einhalten (!)

    -Die Maske darf abgenommen werden, wenn man auf einem festen Platz sitzt oder steht und isst.

    -Die Masken dürfen in Prüfungs- und Klausursituationen abgenommen werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist.

  • Die Masken sollten nach dem Abnehmen verstaut werden, damit sie nicht auf den Plätzen herumliegen.

  • Masken sollten nach Durchfeuchtung oder Verschmutzung bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend getrocknet werden.

  • Sollten Masken im Ausnahmefall vergessen worden sein, kann man im Schulbüro Ersatzmasken bekommen. Pro Maske ist ein Selbstkostenpreis von 1,50 Euro zu entrichten.

  • Die Beschaffung und Pflege von MNS oder MNB liegt in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern sowie den Beschäftigten an Schulen.

  • Mit den Händen nicht ins Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang).

    a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder

    b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de). Handdesinfektionsmittel befindet sich auf den Toiletten und in den Eingangsbereichen.  

  • Öffentliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. ist der Ellenbogen zu benutzen.

  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Zuständig: Jede Einzelperson

 

2.       INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN VERSCHIEDENEN RÄUMEN

2a) Maskenpflicht

Siehe oben

 

2b) Unterrichtsräume / Lüftung

Der Aufenthalt in anderen Räumen als dem jeweiligen Unterrichtsraum ist untersagt.

Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Jeweils zum Lüftungssignal (alle 15 Minuten) sind die Unterrichtsräume für 5 Minuten stoßzulüften. Dazu wird von den großen Fenstern jeweils das erste und das letzte Fenster einer Reihe vollständig geöffnet. In den Räumen des K-Hauses werden zusätzlich die Türen geöffnet.  

Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum wird aufgestuhlt und die Fenster werden geschlossen, damit zügig die Reinigung stattfinden kann.

2c) Lehrerzimmer

Die Kolleginnen und Kollegen tragen bitte während der Wege Masken.

Die individuellen Arbeitsplätze sind mithilfe der bereitgestellten Plexiglastrenner so einzurichten, dass bei unterschrittenem Mindestabstand in jedem Fall die nötige Trennung hergestellt ist.

Die Lehrerzimmer sind von den Kolleginnen und Kollegen, die sich dort aufhalten, regelmäßig unter Beachtung des Lüftungssignals zu lüften.

In Stoßzeiten stehen zusätzliche Arbeitsplätze im „Sanitätsraum“ sowie im LZ Neubau zur Verfügung.

2d) Schulbüro

Um Ballungen zu vermeiden, sollte das Schulbüro bitte derzeit nur einzeln und nach Aufforderung betreten werden. Auch hier gilt die Maskenpflicht.

2e) Toiletten

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt.

Toilettengänge sind, anders als sonst, derzeit nur während des Unterrichts gestattet. Dadurch ist gewährleistet, dass sich jeweils nur wenige Schülerinnen und Schüler auf der Toilette aufhalten.

Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken werden auch „zwischendurch“ gereinigt.

Zuständig: Schulbau Hamburg/Gebäudemanagement Hamburg bzw. HEOS/ Leitstelle Gebäudereinigung der FB sowie das Kollegium der Schule

2f) „Unterwegs“ in den Gebäuden

Wenn man in den Gebäuden unterwegs ist, gilt das „Rechtsgehgebot“, damit man bei „Gegenverkehr“ nicht erst überlegen muss, wer ausweicht

Das pädagogische Personal achtet darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler nur in den für sie zugänglichen Räumen aufhalten und dabei die Verhaltens- und Hygieneregeln befolgen.

 

Zuständig: Schulleitung / pädagogisches Personal

 

3.       INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

In allen Pausen länger als 5 Minuten verlassen alle die Unterrichtsräume und bewegen sich draußen. Die Unterrichtsmaterialien können nicht„noch schnell“ in die Räume gebracht werden, sondern müssen mitgeführt werden. Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.

Das gilt auch bei Regen, sodass bitte alle SchülerInnen bei entsprechender Wetterlage (Regen-) Jacken dabeihaben müssen.

Die Pausen werden nur mit SchülerInnen aus derselben Jahrgangsstufe verbracht, „Besuche“ bei anderen Jahrgängen, auch bei älteren oder jüngeren Geschwistern, sind nicht erlaubt.

Der Kioskverkauf bei Herrn Calar findet ab sofort aus dem Fenster der Aula statt, in der Schlange gilt das Abstandsgebot.

 

Zuständig: Schulleitung/Pädagogisches Personal

 

4.       INFEKTIONSSCHUTZ BEIM MITTAGESSEN

Das Mittagessen wird zu unterschiedlichen Zeiten innerhalb desselben Jahrgangs eingenommen.

Die Aula wird in einer „Einbahnstraße“ durch den Haupteingang mit Maske betreten. Auch während des Schlangestehens wird Maske getragen. Verlassen wird die Aula durch die Seitentüren.

Die Einlasszeiten der Kantine für die einzelnen Jahrgänge:

Jahrgang 5:            Von 12:30 - 12:50 Uhr

Jahrgang 6:            Von 12:55 - 13:05 Uhr

Ab Jahrgang 7:       Ab 13:05 Uhr, die Schüler essen getrennt nach Jahrgängen

Kommen SchülerInnen der Jahrgänge 7 – 10 wegen hohen Andrangs in der Kantine etwas zu spät in den Unterricht der 7. Stunde, entstehen ihnen keine Nachteile.

Kioskverkauf s.o.

 

Zuständig: Aulaaufsicht

 

5.       INFEKTIONSSCHUTZ FÜR BESUCHER

Besucher (dazu gehören auch die Eltern) tragen grundsätzlich auf dem Schulgelände und in den Gebäuden Maske. Jeder Besucher muss im Sekretariat seine Kontaktdaten hinterlassen.

Eltern, die ihre Kinder abholen oder bringen, warten bitte vor dem Schultor.

 

 

6. AKUTER CORONAFALL UND MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Schule dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung (Schulaufsicht / corona@bsb.hamburg.de ) zu melden. Nach Bestätigung einer Corona-Erkrankung sind die entsprechenden Schritte auf Anweisung des zuständigen Gesundheitsamtes einzuleiten (siehe auch B-Brief vom 11.03.2021).

Zuständig: Eltern / Sekretariat / Schulleitung

 

  1. Sonderfälle:

Musikunterricht (verantwortlich: N. Wels)

Der Musikunterricht findet im Fachraum statt

Es findet kein Klassengesang und kein Klassentanz statt aufgrund  der Abstandsregel von 2,50 m.

Praxis kann unter Einschränkungen stattfinden, da die Abstandsregel innerhalb der Kohorte aufgehoben ist und Instrumente nicht weitergegeben werden.

Die Bläserklassen und die Chöre werden in der Aula stattfinden unter der Einhaltung der Abstandsregel.

Nach Benutzung der Instrumente ist gründliches Händewaschen bzw. –desinfizieren erforderlich.

Für alles Weitere gilt der allgemeingültige Hygieneplan.

Sportunterricht (verantwortlich: M. Motullo)

Erweiterung des MRG Hygienekonzepts um folgende Punkte:

 

I. Sportstätten:

-         Der Sportunterricht soll nach Möglichkeit im Freien stattfinden (Außengelände MRG, Stadtpark, Langenfort, umliegende Grünflächen)

          Daraus ergibt sich, dass die SchülerInnen entsprechende („wetterfeste“) Sport- sowie Wechselkleidung mitbringen müssen.

-         Die Hallenbenutzung unterliegt folgenden Hygieneauflagen:

1.       Max. 2 Klassen zur selben Zeit in der Halle (1 Hallendrittel bleibt frei)

2.       Die Klassen verlassen ihr Hallendrittel nicht. (Material und Spielgerät wird von LK bereitgestellt)

3.       Bei mehr als 2 Klassen in der Hallenbelegung wird der Unterricht einer Lerngruppe auch bei schlechter Witterung im Freien durchgeführt. Sollte die Witterung unzumutbar sein, bemüht sich die LK um einen Klassenraum und der Unterricht findet im Klassenraum statt. Diese Lerngruppe zieht sich zu einem Teil im Klassenraum und zum anderen Teil im Konferenzraum der Sporthalle um. Die Klassen bei 3-fach Belegung alternieren im 3-Wochen-Rhythmus diese Aufteilung.

4.       Die Halle sowie die Umkleidekabinen werden regelmäßig (vor und nach, sowie während des Unterrichts) gelüftet

5.       Die Klassen betreten die Umkleiden erst, wenn sie frei und gelüftet sind. Die neue LK gibt das Signal zum Eintreten.

6.       Auch im Sportunterricht besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Sie kann aber bei hoher Beanspruchung und unter Wahrung der Abstandsregelungen von den unterrichtenden

          Kolleg*innen ausgesetzt werden.  

 

II. Inhalte:

-         Primär Ausdaueraktivitäten im Freien (Bewegen auf Rollen, Lauf- und andere körperkontaktfreie Spiele sowie Bewegungsformen),

-         Fitness- und Krafttraining als muskelstärkende Aktivitäten bevorzugt mit dem eigenen Körpergewicht (im Aufwärmprogramm ebenso wie als Zielübung),

-         sensomotorisches Training als koordinatives Training zur Verbesserung von Bewegungsabläufen,

-         Rückschlagspielformen, bevorzugt mit dem eigenen Sportgerät,

-         rhythmisches Bewegen und Tanzen ohne Partner

-         turnerische Übungsformen ohne Gerät.

-         die körperbetonten Bewegungsfelder „Spielen“ sowie „Kämpfen und Verteidigen“ können derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt unterrichtet werden.

-         Wettkämpfe werden in den Sportarten Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Hockey, Squash, Judo, aber auch Klettern und Standardtanz nicht durchgeführt.

 

DSP- / Theaterunterricht (verantwortlich: C. Artus)

1. Die Lerngruppen bestehen grundsätzlich nur aus Mitgliedern eines Jahrgangs. Ausnahme: Musical-Kurs (hier müssen die SuS allerdings nach Jahrgängen getrennt agieren)

 

2. Unterricht im Fach Theater findet grundsätzlich in den Fachräumen statt (Aula, Hörsaal), gern auch unter freiem Himmel. Wie in allen Fächern ist das gute Belüften sehr wichtig, dafür muss die Belüftungsanlage im Hörsaal einwandfrei funktionieren.

 

3. Die Abstände zwischen den SuS sollten vergleichbar groß sein wie in einer Klassenraumsituation. Gruppenarbeit ist analog mit anderen Fächern erlaubt, hier sollte der Mund-Nasen-Schutz bei allen stehenden und bewegten Situationen getragen werden. Übungen und Aufgaben müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Körperkontakt funktionieren. Da für gemeinsames Sprechen/Singen ein Abstand von 2,5 m in alle Richtungen nicht gewährleitet werden kann, darf es kein chorisches Sprechen geben. Die Verwendung von Requisiten sollte auf das Nötigste begrenzt werden.

 

4. Bei Präsentationen innerhalb des Kurses oder Jahrgangs sollte auf Abstände sowohl beim Publikum als auch hinter der Bühne geachtet werden. Öffentliche Aufführungen in gewohnter Form können unter den jetzigen Bedingungen nicht stattfinden.

 

 

 

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