Schulstart nach den Weihnachtsferien am 5. Januar 2022 – Erklärung: Reiserückkehrer
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für die anstehenden Weihnachtsferien möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende Regelung für Reiserückkehrer gilt:
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen.
Als Testnachweise gelten:
- negatives Schnelltestergebnis oder
- negatives PCR-Ergebnis
eines anerkannten Testzentrums.
Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene. Beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen: Offizielles Corona FAQ - hamburg.de.
Dies ist angesichts der neu aufgetretenen Omikron-Virusvariante von Bedeutung. Nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt grundsätzlich 14 Tage. Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Ausnahmen.
Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln auch an Ihrem Reiseziel ein. Es ist außerdem wichtig, dass Sie vor dem Besuch Ihres Kindes in der Schule besonders darauf achten, dass es keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt hat.
Wir bitten Sie, die folgende Erklärung auszufüllen und diese am ersten Schultag Ihrem Kind mitzugeben.
Download: Erklärung Reiserückkehrer